Was bedeutet das für Hausbesitzer?
Am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft „Heizungsgesetz“ genannt. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Bio-Treppe. Dieser Beitrag erklärt, was sie für Ihre neue oder bestehende Heizung bedeutet.
Was ist die Bio-Treppe?
Die Bio-Treppe legt fest, dass neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan, biogenem Flüssiggas oder bestimmten Wasserstoffarten nutzen müssen:
- ab 2029: mindestens 10 %
- ab 2030: mindestens 15 %
- ab 2035: mindestens 30 %
- ab 2040: mindestens 60 %
Ab 2045 dürfen Heizungen nur noch mit Brennstoffen betrieben werden, die das Gesetz als klimaneutral einstuft. Für die Beimischung sollen vor allem die Energieversorger sorgen.
Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?
- Die 65-Prozent-Regel des GEG ist gestrichen. Sie können wieder frei zwischen Heizsystemen wählen.
- Die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung entfällt.
- Bestehende Heizungen sind von der Bio-Treppe nicht betroffen.
Darf man 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Ja. Der Einbau einer Gasheizung ist erlaubt. Für Geräte, die Sie jetzt einbauen, gilt ab 2029 die Bio-Treppe.
Wird Heizen mit Gas teurer?
Der CO₂-Preis auf fossiles Erdgas wird voraussichtlich weiter steigen. Auf Biomethan fällt kein CO₂-Preis an, es ist aber derzeit teurer und nur begrenzt verfügbar. Wie sich die Gaspreise entwickeln, lässt sich daher nicht genau vorhersagen.
Was bedeutet das für bestehende Heizungen?
Ihre bestehende Heizung dürfen Sie weiter betreiben. Eine generelle Austauschpflicht gibt es nicht. Ältere Geräte arbeiten jedoch oft weniger effizient. Deshalb entscheiden sich viele Eigentümer freiwillig für eine Modernisierung.
Wärmepumpe oder Gasheizung?
Das hängt vor allem vom Zustand Ihres Hauses ab. In gut gedämmten Häusern ist eine Wärmepumpe oft sinnvoll. In älteren Gebäuden ist eine moderne Gas-Brennwertheizung häufig die realistischere Lösung. Eine Hybridlösung verbindet beides.
Sie fragen, wir antworten
Muss ich meine Heizung jetzt ersetzen?
Nein, es gibt keine Austauschpflicht.
Gilt die Bio-Treppe auch für meine bestehende Heizung?
Nein, nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen.
Ist Biomethan schon überall verfügbar?
Nein, das Angebot ist noch begrenzt.
Gibt es Förderung für eine Gasheizung?
Nein. Die KfW-Heizungsförderung gilt unter anderem für Wärmepumpen.
Fazit
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz bleibt die Gasheizung eine erlaubte Option. Für neue Geräte gilt ab 2029 ein steigender Anteil an Biomethan oder anderen biogenen Gasen. Ein Beispiel ist die Buderus Logamax plus GB172i:
- laut Hersteller für Erdgas mit bis zu 20 % Wasserstoffbeimischung geeignet (H₂-ready)
- nutzbar mit Biomethan, das in Erdgasqualität ins Netz eingespeist wird (DVGW G 260)
- effiziente Brennwerttechnik, geeignet für Sanierungen mit bestehendem Gasanschluss
Bei hesi können Sie diese Heizung auch mieten. Gerne beraten wir Sie persönlich.