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Heizungsgesetz

November 2023

Neues Heizungsgesetz beschlossen

Welche Maßnahmen sind beschlossen worden und welche Auswirkungen hat das konkret auf Hausbesitzer?

Nach langen Verhandlungen und hitzigen Diskussionen hat der Deutsche Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), im Volksmund „Heizungsgesetz“ genannt, beschlossen. Damit soll das Heizen in Deutschland zukünftig klimafreundlicher gestaltet werden. Neu eingebaute Heizungen sollen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden – das ist das übergeordnete Ziel des Gesetzes. Doch dies gilt zunächst nur für Neubauten. Außerdem soll laut Gebäudeenergiegesetz eine Beratungspflicht gelten, wenn neue Heizungen mit Brennstoffen eingebaut werden.

Aber was bedeuten die beschlossenen Regelungen nun konkret für Bestandsheizungen und für Hauseigentümer mit Gasheizungen? Können Hausbesitzer nach wie vor Gasheizungen mieten? Wir haben die Beschlüsse für Hesi-Kunden und -Interessenten kurz zusammengefasst: 

Was ist mit Bestandsheizungen?

Das wird alle Hauseigentümer freuen und war ein zentraler Kritikpunkt am ersten Entwurf: „Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen“, sagt die Bundesregierung. Das bedeutet: Wer eine Öl- oder Gasheizung im Haus hat, darf diese weiterbetreiben und kann diese auch reparieren lassen. Wenn sie irreparabel kaputt ist, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, in der auch Heizungen eingebaut werden dürfen, die nicht die 65-Prozent-Regel erfüllen. Dies bedeutet, dass weiterhin die vorteilhaften Miet-Gasheizungen von Hesi eingebaut werden dürfen. Wer klug ist, achtet bereits heute darauf, dass die Gasheizung in der Zukunft auch mit einer Wärmepumpe kombiniert werden kann.

Was ist mit neuen Heizungen / Fernwärmenetz – ja oder nein?

Entscheidend für die Zukunft der eigenen Heizung wird letztendlich die Frage sein, ob es vor Ort ein Fernwärmenetz gibt oder geben wird: Die Kommunen sind verpflichtet worden, eine sogenannte „kommunale Wärmeplanung“ vorzulegen, abhängig von der Größe der Kommune bis Mitte 2026 bzw. bis Mitte 2028. Erst dann müssen bzw. erst dann können Hausbesitzer überhaupt entscheiden, ob sie sich der klimafreundlichen Fernwärmeversorgung anschließen wollen – sofern diese in ihrer Kommune angeboten wird – oder eine herkömmliche Heizung bzw. eine klimafreundliche Heizung, wie etwa eine Wärmepumpe, einbauen lassen. 

Vorbereitet auf die Zukunft:
Gas-Mietheizung mit einer Wärmepumpe kombinieren

Um das langfristige Ziel, Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, erreichen zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten: vom eventuellen Anschluss an das Fernwärmenetz, dass dann entsprechend versorgt wird, über Wärmepumpen bis zu Photovoltaikanlagen auf dem Dach. Eine weitere pfiffige Variante ist die Kombination einer Gasheizung mit einer Wärmepumpe. Um die Kombination mit einer Wärmepumpe in der Zukunft zu ermöglichen, sind alle von Hesi eingebauten Heizkessel für eine sogenannte „Hybridheizung“ vorbereitet: Eine Hybridheizung verbindet zwei verschiedene Wärmeerzeuger, beispielsweise eine Wärmepumpe mit einer Gasheizung. So nutzt man die bewährte Heizung weiter und kombiniert sie irgendwann mit einer nachhaltigen und klimafreundlichen Wärmepumpe. Dies ist ein weiterer Vorteil der Miet-Gasheizungen von Hesi – so bleibt man bei der Energieversorgung der Zukunft auf der sicheren Seite. 

Energieträger Nr. 1 in Deutschland: Gas

Gasheizungen sind nicht ohne Grund bei den Privathaushalten mit rund 50 % aller Heizungen immer noch das beliebteste Heizungssystem in Deutschland: Sie werden in der Effizienz immer besser, umweltfreundlicher, sie sind sauber und einfach. Gas hat zudem einen hohen Heizwert, man benötigt im Haus zudem keinen Lagerplatz. Die ausgereifte Technik, Effizienz und Sparsamkeit ließen Gas-Heizungen den hohen Marktanteil erreichen. In Verbindung mit einer Miete der Gasheizung, wie sie hesi anbietet, bieten sich weitere Vorteile. Bei den Produzenten schwört hesi auf die technisch führenden deutschen Hersteller und installiert ausschließlich Heizungen von BUDERUS.