Angebot anfordern
 background

Gaspreisbremse

November 2022

Die Gaspreisbremse

Wer bekommt was von wem?

Bis vor kurzem war Gas ein gerne genutzter Brennstoff mit vielen Vorteilen: hohe Effizienz, raumsparende Geräte, komfortable und kostengünstige Wärme. In den letzten Monaten allerdings ist Heizen mit Gas zum Problemthema für viele Menschen geworden. Schuld daran war unter anderem die Unsicherheit angesichts rasant steigender Preise. Damit – mit der Unsicherheit – ist jetzt Schluss. Eine ganze Reihe staatlicher Maßnahmen schafft Verbrauchern Klarheit. „Gaspreisbremse“ und – für den Übergang – „Gas-Soforthilfe“ heißen die Stichwörter. Wer wovon wie viel bekommen kann, ist jedoch nicht so leicht zu verstehen. Wir haben die aktuellen Fakten übersichtlich zusammengefasst:

Wann kommt die Gas-Soforthilfe?

Die Gas-Preisbremse ist in aller Munde. Da die Umsetzung jedoch nicht so schnell klappt, hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Überbrückung beschlossen, um kritische Situationen soweit möglich zu überbrücken.

Verbraucher zahlen im Dezember keinen Abschlag an ihren Gasversorger. Verbraucher, die im Dezember keine Rechnung ihres Gasversorgers erhalten, über die der Zuschlag abgerechnet werden könnte, müssen entweder keinen Januar-Abschlag zahlen oder erhalten das Geld mit der Januar-Rechnung verrechnet. Das gilt für private Haushalte und auch andere Verbraucher wie Gewerbebetriebe. Der Verbrauch darf 1.500 Megawattstunden im Jahr nicht  übersteigen.

Wie läuft das bei Mietern?

In Mietwohnungen ist es üblich, dass die Gasrechnung über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters abgerechnet werden. Hier gilt: Zunächst liegt die Belastung durch die höheren Preise beim Vermieter. Dieser bekommt den Sofortzuschlag im Dezember. In der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr wird er, der Vermieter, Kostensteigerungen an seine Mieter weitergeben. Die Bundesregierung plant, dass mit der Rechnung auch der Sofortzuschlag an die Mieter weitergegeben wird, damit Belastung und Entlastung bei den Mietern gleichzeitig ankommen.

Gaspreisbremse Rechnung
Gaspreisbremse Gaszähler

Wie hoch ist die Sofortzahlung?

Erst einmal entfällt der Dezember-Abschlag. Ihn übernimmt der Staat aber nicht eins zu eins. Die Sofortzahlung wird nach einer Formel berechnet. Die Höhe soll ein Zwölftel des im September prognostizierten Jahresverbrauchs betragen, multipliziert mit dem persönlichen Vertragspreis zum Stichtag 1. Dezember. Das wird bei den meisten Verbrauchern ein Betrag etwa der Höhe des Dezember-Abschlags sein.

Durch das etwas kompliziert erscheinende Verfahren soll Missbrauch vorgebeugt werden. Denn sonst  könnten Verbraucher beispielsweise ihren Abschlag vor dem Dezember erhöhen, um mehr staatliche Hilfen einzustreichen. Deshalb wird der September als Maßstab herangezogen.

Bei Verbrauchern, die erst nach September einen Gasvertrag abgeschlossen haben, soll für die Höhe der Entlastung ein „typischer Jahresverbrauch“ zugrunde gelegt werden.

Wann kommt die „richtige“ Gaspreisbremse?

Die eigentliche Preisbremse für Gasverbraucher, die die Kosten jeden Monat bis mindestens ins Frühjahr 2024 verringern soll, lässt sich erst ab März umsetzen. Profitieren werden private Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 1500 Megawattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Die Bundesregierung will versuchen, bereits für den Februar eine rückwirkende Entlastung zu ermöglichen. Wie das genau funktionieren soll, ist noch unklar.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse, und wie viel Entlastung bringt sie?

Ab März erhalten Gasverbraucher auf ihrer monatlichen Abrechnung eine Gutschrift. Diese setzt sich so zusammen: 80 Prozent des bisherigen persönlichen Verbrauchs werden für 12 Cent je Kilowattstunde zur Verfügung gestellt. So soll neben der Entlastung ein Anreiz zum Sparen gesetzt werden.

Die Gaspreisbremse – ein Rechenbeispiel

Als Beispiel nehmen wir einen Verbraucher, der in der Vergangenheit, als Gas noch etwa 7 Cent je Kilowattstunde kostete, pro Jahr 15.000 Kilowattstunden verbraucht hat. 80 Prozent davon sind 12.000 Kilowattstunden. Nun hat derjenige nach einer Preiserhöhung einen Gaspreis von 30 Cent je Kilowattstunde. Seine Gasrechnung würde ohne die Gaspreisbremse bei 4.500 Euro liegen.

Der Abstand von 30 zu 12 Cent, bis zu denen runtersubventioniert wird, sind 18 Cent. Die Gutschrift auf das Jahr gerechnet beträgt also 2.160 Euro, monatlich sind das 180 Euro.

Müssen Sofortzuschlag und Gaspreisbremse versteuert werden?

Ja – und das aus gutem Grund: Die Gaspreisbremse ist – vor allem, damit die Entlastungen schnell ankommen – nicht besonders zielgenau. Besitzer großer Häuser mit entsprechend hohem  Gasverbrauch erhalten so prinzipiell mehr Staatshilfe als Geringverdiener mit niedrigem Verbrauch. Um das zumindest etwas abzumildern, sollen private Verbraucher die Hilfen als geldwerten Vorteil versteuern – allerdings erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze. Wo die genau sein wird, ist noch unklar. Im Gespräch sind etwa 75.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen.

Was kostet all das?

Die Bundesregierung hat für die Entlastungsmaßnahmen 200 Milliarden Euro im Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bereitgestellt. Für den Dezember-Sofortzuschlag beim Gas plant die Regierung 8,9 Milliarden Euro ein. Die Gaspreisbremse soll 51 Milliarden Euro kosten. Diese Schätzungen stehen aber unter Vorbehalt. Die Kosten können sich je nach Entwicklung der Gaspreise noch stark ändern.

Sie haben Fragen oder wünschen Unterstützung? Unsere Fachberater sind gerne für Sie da.